{"id":649,"date":"2022-02-08T09:33:19","date_gmt":"2022-02-08T14:33:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.koloss-mitte.de\/?page_id=649"},"modified":"2022-02-23T06:50:41","modified_gmt":"2022-02-23T11:50:41","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.koloss-mitte.de\/?page_id=649","title":{"rendered":"AGB&#8217;s"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"649\" class=\"elementor elementor-649\" data-elementor-settings=\"[]\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-section-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-74eb9d6 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"74eb9d6\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-2310738\" data-id=\"2310738\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9b36d50 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"9b36d50\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0e9a7b8 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"0e9a7b8\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<style>\/*! elementor - v3.5.5 - 03-02-2022 *\/\n.elementor-widget-text-editor.elementor-drop-cap-view-stacked .elementor-drop-cap{background-color:#818a91;color:#fff}.elementor-widget-text-editor.elementor-drop-cap-view-framed .elementor-drop-cap{color:#818a91;border:3px solid;background-color:transparent}.elementor-widget-text-editor:not(.elementor-drop-cap-view-default) .elementor-drop-cap{margin-top:8px}.elementor-widget-text-editor:not(.elementor-drop-cap-view-default) .elementor-drop-cap-letter{width:1em;height:1em}.elementor-widget-text-editor .elementor-drop-cap{float:left;text-align:center;line-height:1;font-size:50px}.elementor-widget-text-editor .elementor-drop-cap-letter{display:inline-block}<\/style>\t\t\t\t<header class=\"entry-header ast-no-thumbnail ast-no-meta\"><h1 class=\"entry-title\">AGB<\/h1><\/header><div class=\"entry-content clear\"><p><strong>1. Allgemeine Dienstausf\u00fchrung<\/strong><br \/>(1) Das Sicherheitsgewerbe ist gem\u00e4\u00df \u00a7 34a Gewerbeordnung(GewO) ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und \u00fcbt seine Sicherheitsdienstleistung als Revier-, Objektschutz- oder Sonderdienst aus.<br \/>a) Der Revierdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei \u2013 soweit nichts anderes vereinbart ist \u2013 bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu m\u00f6glichst unregelm\u00e4\u00dfigen Zeiten vorgenommen.<br \/>b) Der Separat- \/ Objektschutzdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Sicherheitsmitarbeiter\/in, die eigens f\u00fcr ein bzw. wenige in einem r\u00e4umlichen Zusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt ist \/ sind. Die einzelnen T\u00e4tigkeiten werden in besonderen Dienstanweisungen festgelegt.<br \/>c) Zu den Sonderdiensten geh\u00f6ren z. B. Personalkontrollen, Personenbegleit- und Schutzdienste, Sicherungsposten der DB AG, der Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen) sowie die Durchf\u00fchrung von Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdiensten f\u00fcr Ausstellungen, Messen, Veranstaltungen und andere Dienste.<br \/>(2) Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Sicherheitsunternehmen (im Folgenden: Unternehmen) werden in besonderen Vertr\u00e4gen vereinbart.<br \/>(3) Das Unternehmen erbringt seine T\u00e4tigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmer\u00fcberlassung gem\u00e4\u00df Gesetz \u00fcber gewerbsm\u00e4\u00dfige Arbeitnehmer\u00fcberlassung vom 7. August 1972 in der jeweils g\u00fcltigen Fassung), wobei es sich seines Personals als Erf\u00fcllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des besch\u00e4ftigten Personals und das Weisungsrecht liegt \u2013 ausgenommen bei Gefahr im Verzuge \u2013 bei dem beauftragten Sicherheitsunternehmen.<br \/>(4) Das Unternehmen ist zur Erf\u00fcllung aller gesetzlichen, beh\u00f6rdlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegen\u00fcber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.<\/p><p><strong>2. Begehungsvorschrift<\/strong><br \/>Im Einzelfall ist f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift \/ der Alarmplan ma\u00dfgebend. Sie \/ er enth\u00e4lt den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend die n\u00e4heren Bestimmungen \u00fcber die Rundg\u00e4nge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden m\u00fcssen. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der Begehungsvorschrift\/des Alarmplanes bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notst\u00e4nde es erfordern, kann in Einzelf\u00e4llen von vorgesehenen Kontrollen, Rundg\u00e4ngen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.<\/p><p><strong>3. Schl\u00fcssel und Notfallanschriften<\/strong><br \/>(1) Die f\u00fcr den Dienst erforderlichen Schl\u00fcssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br \/>(2) F\u00fcr Schl\u00fcsselverluste und f\u00fcr vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig durch das Dienstpersonal herbeigef\u00fchrte Schl\u00fcsselbesch\u00e4digungen haftet das Unternehmen im Rahmen der Ziffer 10. Der Auftraggeber gibt dem Unternehmen die Anschriften bekannt, die bei einer Gef\u00e4hrdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden k\u00f6nnen. Anschriften\u00e4nderungen m\u00fcssen dem Unternehmen umgehend mitgeteilt werden. In den F\u00e4llen, in denen das Unternehmen \u00fcber aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuf\u00fchren hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.<\/p><p><strong>4. Beanstandungen<\/strong><br \/>(1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausf\u00fchrung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Versp\u00e4tungen, Schlechterf\u00fcllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverz\u00fcglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen.<br \/>(2) Wiederholte oder grobe Verst\u00f6\u00dfe in der Ausf\u00fchrung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen K\u00fcndigung des Vertrages, wenn das Unternehmen nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Zeit \u2013 sp\u00e4testens innerhalb von sieben Werktagen \u2013 f\u00fcr Abhilfe sorgt, soweit diese m\u00f6glich und f\u00fcr beide Vertragspartner zumutbar ist.<\/p><p><strong>5. Auftragsdauer<\/strong><br \/>Der Vertrag l\u00e4uft \u2013 soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist \u2013 ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gek\u00fcndigt, so verl\u00e4ngert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr usw.<\/p><p><strong>6. Ausf\u00fchrung durch andere Unternehmen<\/strong><br \/>Das Unternehmen ist berechtigt, in \u00dcbereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen Unternehmen zu bedienen, die die Gewerbeerlaubnis gem\u00e4\u00df \u00a7 34a Gewerbeordnung besitzen und zuverl\u00e4ssig sind.<\/p><p><strong>7. Unterbrechung der Bewachung<\/strong><br \/>(1) Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt kann das Unternehmen den Dienst, soweit dessen Ausf\u00fchrung unm\u00f6glich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.<br \/>(2) Im Falle der Unterbrechung ist das Unternehmen verpflichtet, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten L\u00f6hnen f\u00fcr die Zeit der Unterbrechung zu erm\u00e4\u00dfigen.<\/p><p><strong>8. Vorzeitige Vertragsaufl\u00f6sung<\/strong><br \/>(1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder \u2013Gegenstandes kann das Vertragsverh\u00e4ltnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gek\u00fcndigt werden.<br \/>(2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen L\u00f6sung des Vertrages unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von einem Monat berechtigt.<\/p><p><strong>9. Rechtsnachfolge<\/strong><br \/>Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages haupts\u00e4chlich auf pers\u00f6nliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsform\u00e4nderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht ber\u00fchrt.<\/p><p><strong>10. Haftung und Haftungsbegrenzung<\/strong><br \/>(1) Die Haftung des Unternehmens f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den ist in F\u00e4llen leicht fahrl\u00e4ssiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erf\u00fcllungsgehilfen auf den bei vergleichbaren Gesch\u00e4ften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt. Die Haftung f\u00fcr sonstige F\u00e4lle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den bleibt unber\u00fchrt.<br \/>(2) Auch die Haftung der Mitarbeiter f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den ist in F\u00e4llen leicht fahrl\u00e4ssiger Schadensverursachung auf die bei vergleichbaren Gesch\u00e4ften dieser Art typischen und vorhersehbaren Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt. Die Haftung f\u00fcr sonstige F\u00e4lle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den bleibt unber\u00fchrt.<br \/>(3) Gem\u00e4\u00df \u00a7 6 Bewachungsverordnung besteht eine Haftpflichtversicherung des Unternehmens. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen f\u00fcr die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschr\u00e4nkt zu Grunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Sch\u00e4den, die mit der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie die \u00dcbernahme der Streupflicht bei Glatteis, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder \u00e4hnlichen Anlagen.<br \/>(4) Die Haftung f\u00fcr Personensch\u00e4den bleibt unber\u00fchrt. Die Einschr\u00e4nkungen der Abs. 1 bis 3 gelten nur f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den.<\/p><p><strong>11. Geltendmachung von Haftpflichtanspr\u00fcchen<\/strong><br \/>(1) Schadensersatzanspr\u00fcche m\u00fcssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen von dem sch\u00e4digenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegen\u00fcber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die H\u00f6he des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzanspr\u00fcche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unber\u00fchrt bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschaden.<br \/>(2) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Unternehmen unverz\u00fcglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum Schadensverlauf und zur Schadensh\u00f6he selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverz\u00fcglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.<\/p><p><strong>12. Haftpflichtversicherung und Nachweis<\/strong><br \/>Das Unternehmen ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der \u00fcbernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 10 ergeben, abzuschlie\u00dfen. Der Auftraggeber kann den Nachweis \u00fcber den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. Die H\u00f6hen der Versicherungssummen sind festgelegt in der Verordnung \u00fcber das Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 10. Juli 2003 (BGBl. I S. 1378).<\/p><p><strong>13. Zahlung des Entgelts<\/strong><br \/>(1) Das Entgelt f\u00fcr den Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus zu zahlen.<br \/>(2) Aufrechnung des Entgelts ist nicht zul\u00e4ssig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung.<br \/>(3) Teilweise sind unsere Forderungen im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages an die aifinyo finance GmbH abgetreten. Daher k\u00f6nnen in diesen F\u00e4llen Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die aifinyo finance GmbH geleistet werden.<\/p><p><strong>14. Preis\u00e4nderung<\/strong><br \/>(1) Im Falle der Ver\u00e4nderung \/ Neueinf\u00fchrung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungspr\u00e4mien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifvertr\u00e4ge, die zu einer Erh\u00f6hung der Kosten der vereinbarten Leistung f\u00fchren, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu ver\u00e4ndern, um den sich durch die Ver\u00e4nderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages ge\u00e4ndert hat, zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserh\u00f6hung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung f\u00fcr die Kostenkalkulation hat. Kostenerh\u00f6hungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, k\u00f6nnen nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserh\u00f6hung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der ge\u00e4nderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.<br \/>(2) Dem Auftraggeber steht im Fall der Ver\u00e4nderung von Kostenfaktoren, die zu einer Senkung der Kosten der vereinbarten Leistung f\u00fchren, entsprechend der Regelung in Absatz 1 ein Anspruch auf Preissenkung zu.<br \/>(3) Fordert eine der Parteien eine Preisanpassung, steht der anderen Partei ein Sonderk\u00fcndigungsrecht mit Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu.<\/p><p><strong>15. Vertragsbeginn<\/strong><br \/>Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung zugeht.<\/p><p><strong>16. Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe<\/strong><br \/>(1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens zur Aufl\u00f6sung ihres Arbeitsverh\u00e4ltnisses und zur Begr\u00fcndung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverh\u00e4ltnisses als selbstst\u00e4ndige oder unselbstst\u00e4ndige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.<br \/>(2) Verst\u00f6\u00dft der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestimmungen des Absatz 1, so ist er verpflichtet, dem Unternehmen f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung eine von dem Unternehmen nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall durch das zust\u00e4ndige Gericht zu \u00fcberpr\u00fcfen ist, zu zahlen.<\/p><p><strong>17. Datenschutz<\/strong><br \/>(1) F\u00fcr den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vor allem die \u00a7\u00a7 27 ff. BDSG f\u00fcr nicht-\u00f6ffentliche Stellen in seiner jeweils g\u00fcltigen Fassung.<br \/>(2) Insbesondere gilt \u00a7 5 BDSG (Datengeheimnis).<\/p><p><strong>18. Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort<\/strong><br \/>Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder handelt es sich um \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so ist Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstand-Vereinbarung gilt ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr den Fall, dass<br \/>a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und \/ oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort verlegt;<br \/>b) Anspr\u00fcche aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.<\/p><p>Leipzig, den 15.10.2020<\/p><\/div>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB 1. Allgemeine Dienstausf\u00fchrung(1) Das Sicherheitsgewerbe ist gem\u00e4\u00df \u00a7 34a Gewerbeordnung(GewO) ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und \u00fcbt seine Sicherheitsdienstleistung als Revier-, Objektschutz- oder Sonderdienst aus.a) Der Revierdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei \u2013 soweit nichts anderes vereinbart ist \u2013 bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu m\u00f6glichst unregelm\u00e4\u00dfigen &hellip;<\/p>\n<p class=\"read-more\"> <a class=\"\" href=\"https:\/\/www.koloss-mitte.de\/?page_id=649\"> <span class=\"screen-reader-text\">AGB&#8217;s<\/span> Read More &raquo;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"site-sidebar-layout":"no-sidebar","site-content-layout":"page-builder","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"disabled","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"disabled","footer-sml-layout":"","theme-transparent-header-meta":"","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","footnotes":""},"class_list":["post-649","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.koloss-mitte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/649","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.koloss-mitte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.koloss-mitte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.koloss-mitte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.koloss-mitte.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=649"}],"version-history":[{"count":16,"href":"https:\/\/www.koloss-mitte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/649\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4440,"href":"https:\/\/www.koloss-mitte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/649\/revisions\/4440"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.koloss-mitte.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=649"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}